Umweltberatung für Rösterei-Betriebe

Green beans tossed in roaster

Kaffee-Interview mit Frau Greiderer-Riesenhuber

Während mitten im April der Schnee sowohl an der hessischen Bergstraße als auch in München in dicken Flocken herunterrieselt und mein Aufnahmegerät bereit liegt, verfliegt die nächste Stunde wie im Flug. Und ich erfahre so viele Details und nützliche Informationen über Umweltberatung für Rösterei-Betriebe, dass ich am liebsten selbst gleich eine kleine Rösterei eröffnen möchte. Aber eins ist klar: nur mit Hilfe meiner äußerst sympathischen und wahnsinnig kompetenten Interviewpartnerin, Frau Christa Greiderer-Riesenhuber. Denn mit ihrem Know-How über Umweltberatung für Spezialitätenröster kann nichts schief gehen, das merke ich schnell. Sie unterstützt sowohl kleine Röstereien in der Gründungsphase als auch die Großen bei allen benötigten Genehmigungen, der Kommunikation mit den Behörden und hat an jeder Stelle den nötigen Tipp und kennt das letzte Detail!

Frau Greiderer-Riesenhuber – Sie bieten Umweltberatung für Rösterei Betriebe an. Erklären Sie uns doch bitte kurz, was das ist und an wen genau sich Ihr Angebot richtet.

Das Angebot richtet sich an Spezialitätenröstereien, die entweder noch in Gründung sind oder so weit gewachsen, dass sie mehr als 500kg rösten wollen/können. Da liegt mein Fokus, denn wenn die Kaffeeröstereien mehr als 500kg am Tag rösten wollen, brauchen sie eine spezielle Genehmigung nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz, das heißt in der Umgangssprache eine BImSchG-Genehmigung. Der Antrag dafür ist aufwendig und man braucht dafür einiges an Fachwissen. Deswegen biete ich für die BImSchG-Genehmigung die komplette Planung und Abwicklung an, sodass der Röster damit relativ wenig zu tun hat.

Ich biete auch einen Service für Start-Ups oder für Kaffeeröstereien in der Gründungsphase an, die beim Bauamt eine Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung beantragen müssen Die Behörden fordern heutzutage immer mehr für Bauanträge und Nutzungsänderungen, was die Röstereien so an Informationen eigentlich gar nicht geben können. Beispielsweise kann eine Scheune wegen Brandschutz von einer Behörde als Kaffeerösterei abgelehnt werden, oder, was eben viele nicht wissen, aufgrund der geplanten Nutzung. Für jedes Gebäude ist nur eine gewisse Nutzung erlaubt, bzw. vorgesehen. Also da, wo früher ein Büro drin war, kann man nicht einfach ein Schuhgeschäft eröffnen. Auch dafür muss man eine Nutzungsänderung beantragen.

Mit diesem Angebot bieten Sie ein Monopol am Markt an. Trinken Sie selbst gerne Kaffee, oder wie haben Sie entdeckt, dass das genau die Branche ist, in der Sie arbeiten wollen, bzw. wie kamen Sie auf diese Idee?

In der Tat trinke ich erst Kaffee, seit ich die Spezialitätenröstereien kenne. Früher dachte ich immer: Ich mag keinen Kaffee, der schmeckt mir nicht, weil ich ja nur den Industriekaffee kannte. Ja, wie bin ich dazu gekommen? Ich habe mich vor rund 8 Jahren selbstständig gemacht und zunächst ausschließlich mit der Abluftreinigung für Röstereien beschäftigt, da ich festgestellt habe, dass es da noch keine befriedigende Lösung gab außer Filter oder Aktivkohlefilter. Und so habe ich dann mit einer Firma zusammen einen Katalysator für Spezialitätenröstereien entwickelt.

Die Firma war ein Katalysatorhersteller, die wussten genau was sie tun. Katalysatoren wurden allerdings bis dahin nur bei industriellen Kaffeeröstereien eingesetzt und waren deshalb sehr groß. Man kann sie leider nicht einfach kleiner machen, dafür muss man dann was Spezielles entwickeln..

Meist ist es so, dass wenn die Röstereien wachsen, die Nachbarn anfangen, sich zu beschweren, dass es riecht, dann sucht man nach einer Abluftreinigung und später merkt man: Ui, wir brauchen eine Genehmigung. Das eine hat zwar mit dem anderen nichts direkt zu tun, aber wenn man beginnt, sich mehr damit zu beschäftigen merkt man dann, Man braucht die Genehmigung. So war das auch bei unseren Kunden: Die Röstereien hatten dann zwar den Katalysator, haben mich danach aber auch gefragt, ob ich ihnen bei der Genehmigung helfen kann. Und so habe ich mich mit dem Thema beschäftigt und angefangen, mich darauf zu spezialisieren.

Wo ist die Fallhöhe für die Baugenehmigung/Nutzungsänderung, bzw. die BImSchG-Genehmigung? Warum bekommen manche Röstbetriebe diese Genehmigung nicht/was muss nachgerüstet werden?

Man muss unterscheiden zwischen den Röstereien in der Gründungsphase, die eine Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung beantragen. Da ist es so, eine Gemeinde ist nicht verpflichtet diese zu erteilen. Auch wenn alles im Antrag passt, kann die Gemeinde sagen: Nein, Sie bekommen die Genehmigung nicht. Wenn die beispielsweise in der Innenstadt keine Kaffeerösterei wollen, weil sie sie als „störenden Handwerksbetrieb“ einstufen, dann dürfen die ablehnen. Dann wäre Schluss und es hilft nichts mehr, denn gegen die Gemeinde kommen sie nicht an. Aber das ist mir noch nie passiert. Ich fungiere da immer als Übersetzer zwischen Rösterei und Behörde, dann bekommen wir das meistens hin. Und die Auflagen für Röstereien sind oftmals gleich und betreffen immer dasselbe: Rauch und Gerüche jenseits der Rösterei. Darum geht’s den Nachbarn und eben auch den Behörden. Das wird dann oft durch einen Kamin oder mit einer Abluftreinigung gelöst. Oder – und das ist für die Gemeinde immer am einfachsten – auch durch die Beschränkung der Röstzeiten. Also ganz einfach: Je weniger der Röster röstet, desto weniger riechts. D.h. die Gemeinde darf Zeiten vorschreiben. Gerade für die kleinen Röstereien, die eben einen Mietvertrag für eine großartige Location in Innenstadtlage unterschrieben haben, möglichst noch denkmalgeschütztes Gebäude – dann stellt man den Bauantrag, wofür nebenbei bemerkt zwingend immer ein Architekt gebraucht wird, oder den Antrag für die Nutzungsänderung und dann heißt es: Ja, aber sie dürfen in der Woche nur 2 Stunden rösten. Das macht es schwierig.

Anders ist es bei den Großen, die über 500kg rösten pro Tag, mit der BImSchG-Genehmigung – da gibt es einen Rechtsanspruch drauf,sobald er die Anforderungen gesetzeskonform erfüllt. Da sind im Antrag rund 116 Fragen zu beantworten, kommt ein bisschen aufs Bundesland an. Hessen hat beispielsweise einen Formularsatz, der zwingend online ausgefüllt werden muss. In dem Fall mache ich das dann. Wenn alles ausgefüllt wurde und nachgewiesen ist, dass die Rösterei mit ihrer Produktion alle lokalen und gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte einhält, dann hat man einen Rechtsanspruch darauf, und die Rösterei bekommt die BImSchG-Genehmigung erteilt.

Wie lange dauert es, die BImSchG-Genehmigung zu bekommen?

Wenn ich vor Ort alles vorliegen habe, was ich für die BImSchG-Genehmigung brauche, dann dauert es ca. 4-6 Wochen. Das aber nur rein theoretisch. Denn ich habe nicht alles und vor allem der Röster hat nicht alles. Viele Informationen kommen da vom Röster aus der Pistole geschossen, den Grundriss beispielsweise haben viele direkt vorliegen. Dann geht’s aber los mit einem Maschinenaufstellungsplan. Die Behörde will wissen: Wo steht der Röster, wo steht der Entsteiner, wo wird abgepackt, wo wird der Kaffee gelagert? Die haben da berechtigtes Interesse daran. Dann muss man eben die ganzen Daten aller Anlagen, die darin stehen bei der Behörde angeben. Übrigens, die BImSchG-Genehmigung muss jede Firma in der gleichen Form machen, ob Chemiepark, Autolackierer, Bauernhöfe oder Supermärkte – immer die gleichen Fragen, immer der gleiche Formularsatz, immer derselbe Antrag. Letzten Endes dreht sich alles darum, ob die Rösterei umweltfreundlich arbeitet und produziert. Und da gehört natürlich nicht nur die Abluftreinigung dazu, auch wenn das meistens das größte Problem ist. Da gehört noch Lärm dazu, da gehört Licht dazu. Bei Außenreklame darf das Licht beispielsweise nachts zwischen 22 und 6 Uhr nicht angemacht werden, denn hier wäre es dann Lichtverschmutzung. Jeder der eine Straßenlampe vorm Schlafzimmerfenster hat, weiß wovon wir hier reden. Außerdem Abfall, Wasserschutz, Verunreinigungen der Luft, Vibrationen, elektromagnetische Felder. Letzteres kommt in Röstereien zum Glück nicht vor. Aber die BImSchG-Genehmigung ist ein großer Komplex, und alle Felder des Antrages müssen abgearbeitet werden. Wenn alles ausgefüllt ist und man nachgewiesen hat, dass die bestehenden Grenzwerte alle gesetzeskonform eingehalten werden, dann haben sie ein Recht darauf, dass sie die Genehmigung erhalten.

Die Behörde wiederum hat am Ende 3 Monate Zeit, bis die Genehmigung erteilt werden muss. Es sei denn, die Behörde findet in dem Antrag etwas, das der Genehmigung widerspricht, wenn die Rösterei beispielsweise in einem Naturschutzgebiet liegt. Im Normalfall sichert man sich da aber vorher ab. Für jedes Kapitel des Antrags wird die einzelne zuständige Behörde befragt: die untere Naturschutzbehörde, die untere Wasserbehörde, die Immissionsschutzbehörde, das Bauamt, das Abfallwirtschaftsamt. Jedes Kapitel wird dann jeweils freigegeben, mit Anmerkungen oder Auflagen.

Meist geht es um bestehende Röstereien, die dürfen auch schon rösten, während der Antrag läuft, aber über 500kg pro Tag eben erst, wenn die BImSchG-Genehmigung da ist. Kleinere Röstereien dürfen auch einen Antrag auf vorzeitigen Beginn stellen. Da muss man sich verpflichten, dass man hinterher die Auflagen erfüllt. Also bevor man eine Rösterei eröffnet, immer alles gut durchdenken.

Mein längster Antrag ist 3 Jahre gelaufen. Auch hier gibt es eine Frist von der Antragsstellung bis zur Abgabe der Unterlagen, die liegt bei ca. 3 Jahren.

Angenommen, ich habe meine BImSchG-Genehmigung, bzw. meine Baugenehmigung. Wird das kontrolliert oder kann ich mich dann ab sofort „zurücklehnen“.

Jein. Für die kleineren Röster, die eine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung beantragt und im Idealfall bekommen haben, gilt: Hier steht, was sie machen dürfen/müssen. Da gibt man an, welchen Röster man hat und unter dieser Voraussetzung wird die Genehmigung erteilt. Gerade bei der Baugenehmigung und Nutzungsänderung müssen die Röstereien damit rechnen, dass höchstwahrscheinlich kontrolliert wird. Zum Beispiel kommt oft die Auflage, dass ein Kamin gebaut werden muss, da eben Rauch und Geruch der störende Faktor ist. Das wird durchaus kontrolliert. Man muss sich daran halten, sonst kann es seine Konsequenzen haben, beginnend mit einer Abmahnung. Behören sind auch nur Menschen, die wollen einem grundsätzlich etwas Gutes. Ohne diesen Grundsatz könnte ich diesen Beruf nebenbei bemerkt auch gar nicht machen. Man muss dann also entweder bei der Genehmigung nochmal nacharbeiten oder ein Schriftstück nachreichen. Egal, ob ich ein Röster in Gründung bin oder schon ein großer Röster: neue Anlagen, auch Verpackungsstraßen, sollte man vorher immer mit dem Amt absprechen, denn dadurch ändern sich auch die angegeben Begebenheiten, mehr Lärm, mehr Stromverbrauch, mehr Erschütterungen, etc. Wenn von vornherein klar ist, dass ein zweiter Röster dazu kommt, kann man das auch direkt im Antrag mit angeben und muss dann nur kurz Bescheid geben, wenn er in Betrieb genommen wird. Das verkürzt einiges.

Die großen Röstereien müssen darüber hinaus nachweisen, dass die Abluftreinigung wirksam ist, dann hier gilt es Grenzwerte einzuhalten, denn im Rauch sind durchaus Schadstoffe drin. Dieser Nachweis erfolgt einmal nach sechs Monaten und dann alle drei Jahre. Ich darf das leider nicht messen, das macht ein zugelassenes Institut. Gerade bei der ersten Messung bin ich aber gerne mit dabei.

Ich begleite die Röster also auch nach der Genehmigung. Im Auftragsumfang enthalten ist die Prüfung der Genehmigung, wenn sie erteilt wurde, passt das alles, oder muss man nochmal in Nachverhandlung mit der Behörde? Das war aber bei mir noch nie der Fall. Das heißt das ist keine einmalige Betreuung, sondern auch ein fortlaufender Prozess – wenn die Röstereien es denn möchten. Durch das Wachstum der Rösterei, einhergehend auch mit einer steigenden Mitarbeiterzahl oder einer neuen Location kommen neue Auflagen. Wie sieht es aus mit Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft, Sicherheitsunterweisungen, etc. Auch hier fragen mich viele Röstereien nach Hilfe und ich begleite die Röstereien gerne dabei.

In Zeiten vom Klimawandel: Werden die Werte angepasst? Sind die Genehmigungen dann von einem auf den anderen Tag ungültig?

Nein, das kann zum Glück nicht passieren. Und die Werte werden angepasst, immer wieder. In der Röster Branche geht auch gerade das Gespenst um, dass der Stickoxidgrenzwert eingeführt wird, den es bisher noch nicht gibt. Und hiervon wird beim Rösten einiges produziert. Vor circa zwei Jahren wurde auch der Formaldehyd Grenzwert gesenkt, der war bis dahin nicht so streng. Aber generell gilt: Wenn Sie eine Rösterei haben und Sie haben die Genehmigung schon, dann haben sie Bestandsschutz mit ihrer sogenannten Altanlage. Wobei der Begriff Altanlage lediglich bedeutet, dass die Anlage während der Gesetzesänderung schon da ist und läuft, selbst wenn sie erst ein Jahr alt ist. Wenn die die Röstmaschinen Nach einigen Jahren ausgedient haben und austauscht werden, spätestens dann müssen die Werte aber gemäß den neuen Grenzwerten angepasst werden. Die Grenzwerte sind in Deutschland schon sehr streng, Italien ist aber beispielsweise noch strenger. Vor allem beim Lärm wird in Deutschland derzeit stark nach unten gesetzt. Wenn man also seine Rösterei in einer Umgebung plant, wo eng bebaut ist, wird der Lärm, beim Nachbarn gemessen, natürlich höher sein als in einer wenig bebauten Umgebung, hier wird es dann also schwieriger, die Lärmgrenzwerte einzuhalten. Und nebenbei bemerkt, möchte man mit den Nachbarn als potenzielle Kunden ja auch gut klarkommen.

Auf Ihrer Homepage bieten Sie auch Hilfe bei der Kaffeerechtsfrage, was bedeutet das?

Alle Rechtsfragen rund um den Kaffee. Wenn es Rechtsfragen gibt, beispielsweise bei der Kaffeeverordnung, der richtigen Deklaration von Inhaltsstoffen, Kaffeesteuer, dann kann ich, als Mitglied des Verbands die Fragen über den Verband klären. Hier bekommt man tolle Hilfen und Unterstützung, gerade weil die Geschäftsführer selber Juristen sind und sich da sehr gut auskennen, wenn ich auch mal Fragen habe.

Welche Basic-Tipps geben sie kleinen Röstereien in der Gründungsphase mit auf den Weg?

Angenommen, ich laufe durch die Stadt und entdecke ein passendes Objekt, was zu vermieten ist. Als allererstes würde ich zur Behörde gehen und fragen, ob der Standort grundsätzlich geht für mein Vorhaben, also eine Bauvoranfrage stellen. Das kostet höchstens eine Formulargebühr. Da brauche ich noch keinen Architekten und keinen Vermieter kontaktiert haben. Innenstädte sind nur teilweise Mischgebiete, teilweise aber allgemeine Wohngebiete, und da sind keine Handwerksbetriebe erlaubt. Röstereien gelten aber als Handwerksbetrieb. Aber wenn man die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde hat, dann kann man tiefer einsteigen und auch mal nach einem Fördertopf fragen, die gibt es oft in Innenstadtgebieten. Das sind „kostenlose“ Fragen. Und immer im Hinterkopf behalten, die Behörden als Freunde anzusehen. Leider hört es dann mit der „Freundschaft“ meistens auf, wenn man dann den Bauantrag stellt. Denn Röster sind meistens Künstlertypen, die auf sehr emotionaler Ebene kommunizieren, während Behörden auf der Paragraphenebene kommunizieren – und da bin ich gerne als Übersetzer tätig. Meist gelingt mir das dann auch. Vor kurzem hat eine Behörde die Auflage von 2h Röstzeit in der Woche gelegt für eine kleine Rösterei. Der Röster war bestellt, die Verzweiflung groß. Alleine hätten die das wahrscheinlich nicht hinbekommen, aber ich konnte vermitteln und nun darf 6h täglich geröstet werden. Es ist viel Leid damit verbunden und Herzblut, und wenn man das von Anfang an richtig angeht, kann man das verhindern und hier helfe ich gerne.

Wir haben in unserem Angebot gasbetriebene und elektrische (Proben)Röster für 200g, 500g oder 2kg. Wo sehen Sie jeweils die Vor- & Nachteile?

Das ist bei den kleineren Röstern reine Geschmackssache. Wie wird der Strom erzeugt? Grüner Strom, Windrad, Atomstrom? Habe ich eine Gasleitung, will ich mit Gasflaschen arbeiten oder einem Gastank? Da ist oft Strom die bequemere Variante, wird aber ab einer gewissen Größe der Röster unwirtschaftlich. Ich bekomme die Hitze mit dem Strom nicht mehr her, kann sie nicht so gut regeln. Gas wiederum: Nicht alle haben Erdgas von der Stadt. Manche Röster haben dann einen Flüssiggastank, aber auch hier gibt es wieder Auflagen. Gasflaschen wiederum sind meist eine logistische Herausforderung. Das muss also jeder für sich entscheiden.

Seit Anfang letzten Jahres herrscht Ausnahmesituation aufgrund des Corona-Virus. Welche Änderungen in der Branche haben Sie wahrgenommen?

Viele große Röstereien halten es für einen guten Zeitpunkt, endlich eine BImSchG-Genehmigung zu beantragen Das ist ein gutes Zeichen, denn die scheinen dann zu wachsen, oder gehen von Wachstum aus und das ist natürlich auch gut für mich. Kleine Röstereien, die einen Laden in der Innenstadt haben oder auch auf Märkten einen Stand haben sind leider im großen Nachteil, denen bricht Geschäft weg. Röstereien, die Büros und Gastronomie beliefern, können das ebenfalls nur schwer durch den Ladenverkauf ausgleichen. Wer gut wegkommt, sind Röstereien, die viel Social-Media Marketing machen und die einen Top Online Shop haben. Das boomt, die wachsen! Die Röster sind alle auf Instagram und bei den Röstereien läuft ganz viel hierüber. So bekommt man die potenziellen Kunden auch in den Online-Shop. Die Leute stehen drauf und ein Röster muss das Marketing den Kundenwünschen anpassen.

Ein letztes Wort?

Mir geht es hauptsächlich darum, dass man die kleinen Röstereien erreicht und die davon abhält sich blauäugig in ein Abenteuer zu stürzen. Die einfach ein bisschen ausbremsen, bevor es ihnen teuer zu stehen kommt. Ich lasse mich dann auch gerne auch in CC beim Mailverlauf setzen, zum Beispiel bei der Kommunikation mit dem Architekten. Versuche dann zu helfen und einzugreifen, wenn ich merke es geht in die falsche Richtung.

Für mich ist es schwierig, diese Röstereien vor der Gründung zu erwischen, um sie darauf vorzubereiten, was alles auf sie zukommt mit Behörden & Co. Mir ist es einfach ein Anliegen den kleinen Röstereien zu helfen, denn da werden echt einige Steine in den Weg gelegt.

Wer jetzt ebenfalls das Träumen angefangen hat und eine kleine Rösterei gründen möchte, vielleicht sogar schon die ersten Schritte eingeleitet hat oder kurz vor der großen BImSchG-Genehmigung steht, dem kann ich nur raten: Christa Greiderer-Riesenhuber ist auf alle Fälle die richtige Person! Vielen Dank an dieser Stelle an Frau Greiderer-Riesenhuber für die Zeit, die sie sich genommen hat für das spannende Interview!

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christa@greiderer-riesenhuber.de www.umweltberatung-spezialitaetenroester.de